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BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff des Polizeibeamten i.S.v § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) a.F. - Betroffenheit auf frischer Tat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 23.02.1968 - II R 12/68
- BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68
Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68
Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]). - BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG
Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68
Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]). - BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68
Zwar muß nach der genannten Bestimmung jede zu einem Eingriff in die Rechte des Staatsbürgers ermächtigende Norm hinreichend bestimmt sein, so daß der Eingriff meßbar und in bestimmtem Umfang auch voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 6, 32 [42]; 7, 282 [302]; 8, 274 [325]; 13, 153 [160]). - BVerwG, 25.03.1966 - VII C 157.64
Zur Frage des Rechtsweges für eine Klage gegen eine gebührenpflichtige Verwarnung
Auszug aus BVerwG, 12.12.1969 - VII C 35.68
Er hat bereits in BVerwGE 24, 8 ausgeführt, daß die gebührenpflichtige Verwarnung ein Verwaltungsakt ist und deshalb gemäß § 42 Abs. 1 VwGO mit der Anfechtungsklage angegriffen werden kann.